Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden. Mit einer ordentlichen Rechnung und Zahlung per Banküberweisung können Sie unsere Leistung im Rahmen einer "haushaltsnahen Dienstleistung" in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Weiteres finden Sie im Dokument UMZUGSKOSTEN
Weitere Tipps finden Sie in der Broschüre Steuretipps für Senioren des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat.